„99 Rampen“
(0 Bewertung(en) insgesamt)
- Kategorie
- Freizeit, Kultur und Sport
Kurzbeschreibung
„99 Rampen“ ist ein vom
Behindertenbeauftragten der Stadt Konstanz
initiiertes Projekt, das von
• Round Table Konstanz
• Stadtverwaltung Konstanz
• Stadtmarketing Konstanz GmbH
• Treffpunkt Konstanz e.V.
• DEHOGA Baden-Würrtemberg e.V. Konstanz
unterstützt wird.
Die Stadtverwaltung Konstanz entwickelt in Kooperation mit vielen Beteiligten ein umfassendes Informations- und Leitsystem für Menschen mit Behinderungen jeglicher Art. Es entstehen ein Internet-Portal, eine gedruckte Broschüre und ein physisches Leitsystem.
Das neue Konstanzer Gütesiegel wird Teil des Leitsystems sein und auf Hilfestellungenfür Menschen mit Behinderungen jeglicher Art hinweisen.
Es soll, für die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Behinderungen jeglicher Art sensibilisieren, welche sich im öffentlichen Raum bewegen, erkannt und mit einfachen Mitteln verbessert werden.
Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig und wird mit einem Gütesigel versehen.
Weitere Angaben zur Barrierefreiheit
öffentlicher Raum
Weitere Informationen
Kontakt
Behindertenbeauftragter der Stadt KonstanzTelefon +49 (0)7531 - 900-534
E-Mail stephan.grumbt@konstanz.de
http://www.facebook.com/99rampen
Adresse
Untere Laube 24
78462 Konstanz
Erstellt am 25.11.2014 von konstanz
Aktualisiert am 10.12.2014
Die Inhalte dieses Projekts stammen von einem Verantwortlichen.
Bewertungen
Zu diesem Projekt gibt es bisher keine Bewertungen.
Möchten Sie dieses Projekt bewerten?
Jetzt anmelden oder registrieren zum Bewerten.
Projekt teilen
Hinweis zur Haftung
Dies sind die Texte Dritter. Die Behindertenbeauftragte bzw. ihr Arbeitsstab kontrolliert nicht, ob die Angaben im Eingabeformular wahrheitsgemäß sind bzw. Rechte Dritter verletzt sein könnten. Die Behindertenbeauftragte bzw. ihr Arbeitsstab übernimmt keine Haftung für die von Eingebenden eingestellten Texte, Fotos und weitere Inhalte. Sofern Rechte Dritter verletzt werden und der Behindertenbeauftragten gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden, stellt der Eingebende die Behindertenbeauftragte von allen Ansprüchen Dritter frei.