Grenzenlos Kultur - Theaterfestival
(0 Bewertung(en) insgesamt)
- Kategorie
- Freizeit, Kultur und Sport
Kurzbeschreibung
Bei seiner Gründung 1997 war "Grenzenlos Kultur" das erste Festival für die Kunst von Menschen mit geistiger Behinderung im deutschsprachigen Raum. Auch heute noch gehört die Inklusion behinderter Künstler*innen bei "Grenzenlos Kultur" zum Selbstverständnis, doch längst ist das Festival weit mehr als das: Es ist eine höchst lebendige Plattform für ungewöhnliche, nicht selten experimentelle, immer auch gesellschaftspolitisch motivierte Kunst- und Theaterformen. Als internationales Theater-, Tanz- und Performancefestival findet "Grenzenlos Kultur" alljährlich im September in Mainz statt, seit 2015 im Staatstheater Mainz.
Weitere Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerechte Plätze stehen in allen Spielstätten zur Verfügung. Bei einigen Aufführungen gibt es zusätzlich deutsche Übertitel. Für Fragen zur Barrierefreiheit der jeweiligen Veranstaltungen kontaktieren Sie uns am besten vorab, wir beraten Sie gern und versuchen geeignete Bedingungen zu ermöglichen.
Altersgruppe
- bis 12
- 13-20
- 21-35
- 36-60
- ab 61
Kontakt
Andreas MederLebenshilfe gGmbH Kunst und Kultur
Telefon +49 6131 9366018
E-Mail info@grenzenloskultur.de
http://www.grenzenloskultur.de
Adresse
Gutenbergplatz 7
55116 Mainz
Erstellt am 17.02.2017 von lhkunstkultur
Die Inhalte dieses Projekts stammen von einem Verantwortlichen.
Bewertungen
Zu diesem Projekt gibt es bisher keine Bewertungen.
Möchten Sie dieses Projekt bewerten?
Jetzt anmelden oder registrieren zum Bewerten.
Projekt teilen
Hinweis zur Haftung
Dies sind die Texte Dritter. Die Behindertenbeauftragte bzw. ihr Arbeitsstab kontrolliert nicht, ob die Angaben im Eingabeformular wahrheitsgemäß sind bzw. Rechte Dritter verletzt sein könnten. Die Behindertenbeauftragte bzw. ihr Arbeitsstab übernimmt keine Haftung für die von Eingebenden eingestellten Texte, Fotos und weitere Inhalte. Sofern Rechte Dritter verletzt werden und der Behindertenbeauftragten gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden, stellt der Eingebende die Behindertenbeauftragte von allen Ansprüchen Dritter frei.